Gesetz über die Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG)
Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat am 14. August das neue Gesetz zur Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG) verabschiedet. Die Referendumsfrist läuft noch bis am 23. November 2024.
Die Finanzierung soll vereinfacht, transparenter und nachvollziehbar geregelt sowie gesetzlich verankert werden. Das neue Gesetz über die Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG) legt die Grundsätze für die Gewährung von Beiträgen und die Anspruchsberechtigung der Leistungserbringenden fest.
Mit dem vom Grossen Rat Anfang 2022 bewilligten Antrag zur Erstellung eines Rahmenkonzeptes zur Behindertenpolitik in den Bereichen Wohnen und Arbeiten wurde der bereits 2021 vom Regierungsrat eingeleitete Prozess für ein modernes Gesetz vorübergehend pausiert. Der Zwischenstopp sowie die Anpassung des Behindertenkonzeptes von 2010 als Grundlage haben sich jedoch ausgezahlt. Das FLEMBG folgt der Strategie des Rahmenkonzeptes, das von einer breit abgestützten Gruppe von Fachleuten und Grossratsmitgliedern erarbeitet wurde.